Übernimmt meine Krankenkasse die Kosten der Gespräche?
Ich habe keine Zulassung zur Abrechung mit gesetzlichen Krankenkassen. Mit privaten Krankenkassen und der Beihilfe kann ich erbrachte fachärztliche Leistungen abrechnen.
Ist das Erstgespräch gratis?
Nein. Das Erstgespräch ist eine vollständige Arbeitssitzung. Es dient der Problemklärung und Definition der Beratungsziele. Entscheiden Sie sich später für eine Fortsetzung der Beratung, ist der erste wichtige Schritt schon getan.
Kann ich kurzfristig absagen?
Es kann wichtige Gründe geben, einen Termin nicht wahrzunehmen. Wenn Sie mich mehr als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin informieren, ist die Absage für Sie kostenfrei. Erfolgt die Absage kurzfristiger, berechne ich den vereinbarten Sitzungstarif.